Neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude geht zum 1. Juli 2021 an den Start

Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele mit neuer Förderstrategie um. Durch die Kombination aus Energieeinsparung und dem Einsatz von erneuerbaren Energien soll so der Primärenergiebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um rund 80 % gegenüber 2008 gesenkt werden.

Ab dem 1. Juli 2021 stehen die neuen KfW-Programme zur Förderung energieeffizienten Bauens und Sanierens mit attraktiven Zuschüssen zur Verfügung. Sie werden jeweils in einer direkten Zuschuss- und einer Kreditvariante in Kombination mit einem Tilgungszuschuss angeboten. Die Verzinsung der neuen Darlehensprogramme orientiert sich an der Bonität der Antragssteller bzw. bei Kommunen, Gemeinden und Zweckverbänden an der Kapitalmarktentwicklung. Für Unternehmen bestehen in Abhängigkeit von der Bonität neun Preisklassen. Bei sehr guter Bonität liegt der maximale Sollzinssatz der Preisklasse A zum 01.07.2021 für die Finanzierungen im Unternehmensbereich bei  0,92 % und bei mittleren Bonitäten z. B. in der Preisklasse D bei 2,12 % (jeweils 10 Jahre Laufzeit und Zinsbindung, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre).

Die wichtigsten Vorteile für Nichtwohngebäude auf einen Blick

Ab dem 1. Juli 2021 können Anträge auf Fördermittel aus diesen KfW-Programmen gestellt werden.  Aus Vereinfachungsgründen soll künftig nur noch ein Antrag erforderlich sein, der auch Fachplanung und Baubegleitung einschließt.

Abhängig von der jeweils zu fördernden Einzelmaßnahme ist die Einschaltung eines Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich (z. B. für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle). Ansonsten kann ein Energieeffizienz-Experte optional hinzugezogen werden. Die in einer speziellen Liste des Bundes geführten Energieeffizienz-Experten erstellen im Regelfall vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung.

Neben Privatpersonen und Unternehmen sind auch Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen antragsberechtigt. 

Unabhängig vom Vorhaben ist zu beachten, dass dieses grundsätzlich erst nach der jeweiligen Antragstellung begonnen werden darf. 

Die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude ist ein „Must-Have“ bei vielen Immobilienfinanzierungen. Sprechen Sie unseren Förderrechts- und Finanzierungsexperten Heinrich Thiele gerne an.

* durch die neu eingebaute Heizungsanlage aus Basis erneuerbarer Energien wird mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt.
** für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.

 

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Autor dieses Artikels

Heinrich Thiele

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Rechtsanwalt, Steuerberater

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