Sie entscheiden! – Baker Tilly Stiftung vergibt fünfmal 2.500 Euro

Sie entscheiden! – Baker Tilly Stiftung vergibt fünfmal 2.500 Euro
  • 23.03.2021
  • Lesezeit 2 Minuten

Auch in 2021 fördert die Baker Tilly Stiftung wieder gemeinnützige Projekte. Welche das sind, können Sie nun mitentscheiden. Der folgende Beitrag klärt, wie genau Sie die Vorschläge an die Stiftung heranbringen können und welche Art von Projekten zur Förderung in Frage kommen.

Gerade die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstbestimmten, kreativen, neugierigen und verantwortungsbewussten Menschen ist für unsere Gesellschaft unabdingbar. In Zeiten von Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen kann dieser Entwicklungsprozess allerdings nicht unter optimalen Bedingungen ablaufen. Daher ist die Förderung von Projekten und Vereinen, die sich diesen Herausforderungen annehmen, enorm wichtig. Auf der nächsten Sitzung des Baker Tilly Stiftungsbeirats am 20. April 2021, sollen wieder fünf Projekte für eine Spende von jeweils 2.500 Euro ausgewählt werden.

Jetzt sind Sie gefragt!

Sie kennen das optimale, für eine Spende in Frage kommende, Projekt? Dann können Sie Ihre Vorschläge für gesellschaftliche Projekte mit den Schwerpunkten Kinder- und Jugendarbeit und/oder Bildung gerne an stiftung@bakertilly.de schicken*. Die finale Auswahl sowie Vergabe und Organisation wird dann über die Stiftung erfolgen und im Anschluss kommuniziert.

Als gemeinnützige GmbH unterstützt die Baker Tilly Stiftung vielfältige Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung von Erziehung und Bildung. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven zu eröffnen, neue Bildungsinitiativen zu fördern und somit an der Gestaltung einer positiven Zukunft mitzuwirken. Zuletzt konnte die Stiftung zwei Projekte zur musikalischen Förderung von Kindern und Jugendlichen unterstützen.

*Berücksichtigt werden Projektvorschläge, die bis zum 31. März 2021 bei der Stiftung eingehen. Am 20. April 2021 entscheidet der Stiftungsbeirat, welche Projekte gefördert werden.

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Autor dieses Artikels

Thomas Mattheis

Of Counsel und Geschäftsführer der Baker Tilly Stiftung

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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