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Online-Seminar: Freitag, 18. November 2022 und Montag, 21. November 2022
Die angekündigten Preisbremsen bewegen derzeit die Energiebranche. Zum Unmut vieler Marktteilnehmer bleibt den betroffenen Unternehmen oftmals nur wenig Zeit, um die neuen Gesetzespakete umzusetzen. Dies gilt sicherlich auch für die Erdgas- und Wärme-Soforthilfen, die bereits im Dezember 2022 von den Energieversorgungsunternehmen an ihre Kunden geleistet werden sollen.
Die Erdgas- und Wärme-Soforthilfe ist im sog. Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) kodifiziert worden. Der Bundestag hat das EWSG am 10. November 2022 beschlossen. Das EWSG tritt somit nach dessen Verkündung im Bundesgesetzesblatt voraussichtlich noch diesen Monat in Kraft.
Für die Umsetzung der im EWSG enthaltenen Regelungen bleibt den Erdgas- und Wärmeversorgungsunternehmen kaum Zeit.
Um unsere Mandanten bei der Umsetzung des EWSG optimal zu unterstützen, bieten wir ein entgeltliches Online-Seminar zur Erdgas- und Wärme-Soforthilfe an (Teilnahmegebühr EUR 150 netto, zzgl. USt.). Weitere Informationen sowie unsere Teilnahmebedingungen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Karl-Heinz Linnenberg Steuerberater Partner
Freitag, den 18. November 2022, von 10 Uhr bis 11 Uhr und
Montag, den 21. November 2022, von 11 Uhr bis 12 Uhr
Ort
Kontakt
Dr. Steffen Knepper Rechtsanwalt Partner Büro Düsseldorf T: +49 211 6901-2303steffen.knepper@bakertilly.de
Karl-Heinz Linnenberg Steuerberater Partner Büro Dortmund T: +49 231 77666-115karl-heinz.linnenberg@bakertilly.de
Kurz zusammengefasst Inhalt des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes
Kurz nachgedacht Welche Maßnahmen müssen Erdgas- und Wärmeversorgungsunternehmen kurzfristig bis Anfang und Ende Dezember 2022 ergreifen? Welche Maßnahmen können noch in 2023 umgesetzt werden?
Selbstverständlich werden wir während und am Ende des Online-Seminars genügend Raum für Ihre Fragen lassen. Wir werden das Online-Seminar als Teams-Meeting abhalten, sodass eine aktive Teilnahme wie in einer Gesprächsrunde möglich ist. Die Teilnehmerzahl wird pro Online-Seminar auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Online-Seminar ist das Bestehen einer aktuellen Mandatierungsvereinbarung mit Baker Tilly. Sofern mit Ihrem Unternehmen keine solche Mandatierungsvereinbarung besteht, können wir diese gerne kurzfristig für die Zwecke des Online-Seminars abschließen. Hintergrund für dieses Erfordernis ist, dass wir im Rahmen des Online-Seminars spezifisch auf Ihre Fragen eingehen und somit auch Rechtsberatungen vornehmen. Zu diesem Zweck bedarf es aus Compliance-Gründen stets einer aktuellen Mandatierung.
Für die Durchführung des Online-Seminars erheben wir einen Beitrag von EUR 150 (netto, zzgl. USt.). Mit der Anmeldung wird der Beitrag fällig. Sie erhalten hierüber eine Rechnung von Baker Tilly. Teilen Sie uns gerne mit, sofern wir auf der Rechnung eine spezifische Bestellnummer vermerken sollen. Bitte berücksichtigen Sie, dass andere Teilnehmer Ihre Teilnahme an unserem Online-Seminar einsehen können, da wir die Veranstaltung als Teams-Meeting organisieren.
Karl-Heinz Linnenberg
Partner
Steuerberater
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