Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 einen neuen Angemessenheitsbeschluss erlassen. In diesem wird festgelegt, dass die USA ein mit der EU vergleichbares Schutzniveau für personenbezogene Daten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden, gewährleisten (mehr dazu in unserem Newsroom ››).
Wir klären, welchen Inhalt und welche Auswirkungen der neue Beschluss hat. Erfüllt er nun die Anforderungen der beiden EuGH-Urteile aus dem Jahre 2015 und 2020 oder ist mit einer Schrems III-Entscheidung zu rechnen? Was müssen Unternehmen jetzt beim Datentransfer in die USA beachten?
Im Rahmen unseres Online-Seminars möchten wir mit Ihnen diese Fragen diskutieren und Ihnen einen Ausblick geben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven, gemeinsamen Austausch!
Dr. Jörg Buschbaum, LL.M. | Dr. Christian Engelhardt Rechtsanwalt |
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Informationen
Datum & Uhrzeit | Donnerstag, 10. August 2023, 11:30 bis ca. 12:15 Uhr |
Ort | Online-Seminar |
Kontakt | Dr. Jörg Buschbaum, LL.M. Dr. Christian Engelhardt |
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