Im Nachgang der Urteilsbegründung zum BSG-Urteil haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ihre Rechtsauffassung bzgl. der beitragsrechtlichen Behandlung zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährter steuerfreier oder pauschalbesteuerter Entgeltbestandteile in einer Besprechung am 11.11.2021 neu definiert. Bei Entgeltumwandlungen im Sinne eines vorherigen Entgeltverzichts und daraus resultierenden neuen Zuwendungen des Arbeitgebers ist demnach regelmäßig davon auszugehen, dass es an der Zusätzlichkeit der neuen Zuwendungen fehlt und es zu keiner Beitragsfreiheit (mehr) kommen kann.
In unserem Online-Seminar möchten wir das BSG-Urteil, die neue Rechtsauffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und deren Auswirkungen auf Entgeltverzichte bzw. -umwandlungen ab Januar 2022 genauer beleuchten und unsere Praxistipps mit Ihnen diskutieren.