Ab dem 1. Juli 2021 können Anträge auf Fördermittel aus diesen KfW-Programmen gestellt werden. Aus Vereinfachungsgründen soll künftig nur noch ein Antrag erforderlich sein, der auch Fachplanung und Baubegleitung einschließt.
Abhängig von der jeweils zu fördernden Einzelmaßnahme ist die Einschaltung eines Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich (z. B. für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle). Ansonsten kann ein Energieeffizienz-Experte optional hinzugezogen werden. Die in einer speziellen Liste des Bundes geführten Energieeffizienz-Experten erstellen im Regelfall vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung.
Neben Privatpersonen und Unternehmen sind auch Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen antragsberechtigt.
Unabhängig vom Vorhaben ist zu beachten, dass dieses grundsätzlich erst nach der jeweiligen Antragstellung begonnen werden darf.
Die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude ist ein „Must-Have“ bei vielen Immobilienfinanzierungen. Sprechen Sie unseren Förderrechts- und Finanzierungsexperten Heinrich Thiele gerne an.
* durch die neu eingebaute Heizungsanlage aus Basis erneuerbarer Energien wird mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt.
** für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.