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Die EU hat neben dem 12. Sanktionspaket gegen Russland auch die Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 zur Änderung des Anhangs I der EU-Dual-Use Verordnung verabschiedet.
12. Sanktionspaket: Überblick Handelsmaßnahmen
Mit dem 12. Sanktionspaket werden diverse Handelsmaßnahmen verschärft oder neu eingeführt:
Daneben enthält das 12. Sanktionspaket eine Erweiterung der personenbezogenen Sanktionsliste um über 140 natürliche juristische Personen sowie weitere Verschärfungen bezüglich der Pflichten im Zusammenhang mit dem Einfrieren von Vermögenswerten. Abgerundet wird das 12. Sanktionspaket durch neue und strengere Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken.
EU-Dual-Use Verordnung
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 wurde der Anhang I zur EU-Dual-Use Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2021/821) angepasst. Der Anhang I stellt eine Auflistung der Güter dar, welche einer Ausfuhrgenehmigungspflicht nach dem EU-Recht unterliegen. Größtenteils betrifft dies lediglich redaktionelle Anpassungen, einzelne Aktualisierungen betreffen jedoch auch die materiellen Bedingungen der Gütereinstufung. Die Delegierten Verordnung kann hier eingesehen werden.
Die Änderung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten. Unternehmen sollten die bisherige Güterklassifizierung im Unternehmen anhand der geänderten Güterlisten überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Weitere Informationen zum 12. Sanktionspaket sowie zu den Änderungen des Anhangs I zur EU-Dual-Use Verordnung im Onlineseminar:
Update Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Rechtsprechung, aktuelle Entwicklungen und Lieferkettenpflichten Mittwoch, 24. Januar 2024, 10:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr
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