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Die EU plant die umfassendste Zollreform seit Gründung der EU-Zollunion im Jahr 1968. Ziele sind der Abbau von derzeit noch bürokratischen und dadurch langsamen Zollverfahren sowie insgesamt das Einrichten einer einfacheren, schnelleren und intelligenteren Einfuhrüberwachung.
Im Entwurf der neue Zollreform hat die EU-Kommission unterschiedliche neue Ansätze vorgesehen. Wir empfehlen allen Unternehmen die Entwicklung zu beobachten, um rechtzeitig Handlungsbedarf oder Optimierungschancen im Einfuhrverfahren identifizieren und umsetzen zu können.
Wer überwacht die neue Zolldatenplattform?
Die bisherige (IT-)Infrastruktur der einzelnen Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten soll durch eine zentrale EU-Zollplattform ersetzt werden. Diese wird von einer neuen EU-Zollbehörde überwacht. Die importierenden Unternehmen sollen so in der Lage sein, über eine Online-Umgebung alle Informationen zu den Produkten, Lieferketten und damit der Abfertigung eingeben zu können.
Ab wann soll die neue Zollplattform verfügbar sein?
Die neue Zollplattform soll ab 2028 für den elektronischen Handel und ab 2032 auf freiwilliger Basis für sonstige Einführer verfügbar sein. Im Jahr 2035 soll überprüft werden, ob die Vorteile des Trust & Check Händlers (s.u.) auch auf alle anderen Einführer ausgeweitet werden können, bevor die Nutzung der Plattform ab 2038 für alle Einführer verpflichtend wird.
Welche Vorteile bringt die neue Zollplattform?
Das neue Zollsystem setzt zudem verstärkt auf künstliche Intelligenz bei der Analyse von Daten, die zur Identifizierung von Risiken genutzt werden. So wird erwartet, dass die Ressourcen der EU-Zollbehörden gezielter in den Warenströmen eingesetzt werden können, die ein erhöhtes Risiko mit sich bringen. Im Gegenzug werden andere Einführer mit weniger Kontrollen rechnen müssen.
Wer gilt als „Trust & Check“ Händler?
Für besonders vertrauenswürde Händler, bei denen die Lieferketten vollkommen transparent sind, soll durch die Zollreform zukünftig die Möglichkeit bestehen, ohne aktives Tätigwerden der Zollbehörden Waren eigenständig in die EU zu verbringen. Es handelt sich bei den „Trust & Check“ Händlern mithin um eine Weiterentwicklung des bereits bestehenden „Status“ des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO).
Welche Änderungen bringt die EU-Zollreform für den Online-Handel?
Weiterhin sieht die Reform vor, dass bei Online-Handelsgeschäften über Plattformen die jeweiligen Betreiber für die Entrichtung der Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) verpflichtet werden. Bisher liegt die Pflicht beim jeweiligen Einführer, sprich bei den Verbrauchern oder Logistikdienstleistern. Mit der neuen Regelung will die EU die Verbraucher vor unerwarteten Mehrkosten schützen sowie eine einheitliche Erhebung der Einfuhrabgaben sicherstellen.
Warum soll der Schwellenwert für die Befreiung von Zollabgaben künftig entfallen?
Bisher gilt bei Einfuhrsendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro eine Befreiung von den Zollabgaben, die ersatzlos gestrichen werden soll. Hintergrund ist, dass die Befreiung zurzeit oft betrügerisch genutzt wird, indem die Versender unzutreffende Wertangaben für Warensendungen tätigen. Mit dem Wegfall wird somit der faire Handel gestärkt.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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