EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Neue Pflichten für Unternehmen

Bild: Perspektive von unten nach oben in einem Wald, wobei hohe Bäume mit grünen Kronen einen kreisförmigen Ausschnitt des blauen Himmels umrahmen.
  • 07.02.2025
  • Lesezeit 4 Minuten

Ab dem 30. Dezember 2025 sind große und mittlere Unternehmen in der EU verpflichtet, die Vorschriften der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2026. Die Verordnung bringt umfassende Berichtspflichten mit sich.

Tochterunternehmen, die relevante Rohstoffe erzeugen oder handeln, unterliegen direkt der EUDR – unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Drittstaaten ansässig sind. Mutterunternehmen müssen die Einhaltung der Vorschriften aktiv überwachen und unterstützen. Unternehmen, die bereits andere Berichtsanforderungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erfüllen, können perspektivisch die Berichterstattung der EUDR in bestehende Berichte integrieren.
 

Die Bedeutung der EUDR

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) (EU 2023/1115) vom 29. Juni 2023 ersetzt die EU-Holzhandelsverordnung (EU 995/2010). Diese legt verbindliche Vorschriften für Hersteller und Händler von Rohstoffen wie Holz, Kaffee, Rindfleisch und Soja fest, um den Verlust an biologischer Vielfalt und die Emissionen von Treibhausgasen zu verringern. Nach Artikel 1 der EUDR dürfen diese Produkte nur dann in der EU hergestellt und gehandelt werden, wenn sie sowohl den ökologischen als auch rechtlichen Anforderungen entsprechen.
 

Welche Berichtspflichten bestehen für Unternehmen?

Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu berichten. Der Bericht muss Folgendes enthalten:

  • eine Übersicht zur Erfüllung der Kriterien gemäß Artikel 3 EUDR
  • die Schlussfolgerungen der Risikoprüfung
  • die ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Kriterien
     

Welche wesentlichen Anforderungen stellt die EUDR an Unternehmen?

  • Entwaldungsfreie Produkte: Rohstoffe dürfen nicht auf Flächen produziert worden sein, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. 
  • Rechtskonformität: Erzeugnisse müssen den Gesetzen des Erzeugerlandes entsprechen
  • Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Rohstoffe und Erzeugnisse den Anforderungen der EUDR genügen

Die Sorgfaltspflicht verpflichtet Unternehmen, die Konformität ihrer Produkte und die Einhaltung der EUDR sicherzustellen. Sie müssen potenzielle Risiken nichtkonformer Produkte bewerten und gem. Artikel 10 EUDR geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. Die Risikoanalyse stellt dabei einen wesentlichen Bestandteil der Sorgfaltspflicht dar, die Unternehmen im Rahmen der EUDR umsetzen müssen. Zur Rückverfolgbarkeit sind Unternehmen verpflichtet, die Geolokalisierung der Grundstücke, sowie den Produktionszeitpunkt der relevanten Rohstoffe zu erfassen. Sie müssen die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen und die entsprechenden Informationen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.
 

Welche Produktgruppensind von der Verordnung betroffen?

Die EUDR gilt für eine Reihe von Rohstoffen und daraus hergestellten Produkten, darunter Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Kautschuk und Holz.

Über 800 Produktgruppen, die diese Rohstoffe enthalten, fallen unter die Verordnung. Eine vollständige Liste der betroffenen Produkte sowie ihrer Zollnummern ist in Anhang 1 der EUDR zu finden.
 

Wie wird die Einhaltung überwacht und welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Die zuständigen Behörden überprüfen risikobasiert die abgegebenen Sorgfaltserklärungen. Abhängig vom Entwaldungsrisiko im Herkunftsland variiert der Kontrollumfang bis zu 9% der Lieferungen aus Hochrisikoländern, 3% aus Ländern mit einem Standardrisiko und 1% aus Niedrigrisikoländern. Die entsprechenden Kontrollen erfolgen meist noch vor der Zollfreigabe, können aber auch unterjährig unangekündigt stattfinden. 

Bei Verstößen gegen die EUDR drohen Unternehmen Sanktionen, die bis zu 4% des jährlichen Gesamtumsatzes betragen können. Zu den Sanktionen können Geldbußen, die Beschlagnahmung von Waren, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen gehören und ein dauerhaftes Verbot des Handels mit den betreffenden Produkten auf dem EU-Markt. 
 

Fazit

Die EUDR markiert einen Wendepunkt in der EU-Handelspolitik und unterstreicht das Engagement für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ursprünglich für Ende 2024 geplant, wird sie voraussichtlich erst am 30.12.2025 wirksam. Für Unternehmen bedeutet dies eine Entlastung, da sie mehr Zeit haben, sich auf die Anforderungen vorzubereiten und Prozesse sinnvoll zu integrieren. Dennoch sollten diese die Frist nutzen, um Lieferanten einzubinden, innovative Lösungen zu entwickeln und ihre Position im nachhaltigen Markt zu stärken.

Langfristig könnte die EUDR weltweit als Modell für Regelungen zur Bekämpfung von Entwaldung dienen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Wettbewerbsvorteile in einem wachsenden nachhaltigen Markt.

 

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Autor dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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