Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
§ 273a ZPO: Mehr Schutz für Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Steuerfreiheit von Sanierungserträgen: BFH konkretisiert Voraussetzungen
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften erst ab 2027
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
BFH: Verluste aus Forderungsverzicht nicht verjähren lassen
Countdown bis September – Die EU-Datenverordnung und ihre Auswirkungen
Praxishandbuch Cybersecurity: Gefahren erkennen, Angriffe verhindern, rechtssicher Handeln
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Ab dem 30. Dezember 2025 sind große und mittlere Unternehmen in der EU verpflichtet, die Vorschriften der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2026. Die Verordnung bringt umfassende Berichtspflichten mit sich.
Tochterunternehmen, die relevante Rohstoffe erzeugen oder handeln, unterliegen direkt der EUDR – unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Drittstaaten ansässig sind. Mutterunternehmen müssen die Einhaltung der Vorschriften aktiv überwachen und unterstützen. Unternehmen, die bereits andere Berichtsanforderungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erfüllen, können perspektivisch die Berichterstattung der EUDR in bestehende Berichte integrieren.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) (EU 2023/1115) vom 29. Juni 2023 ersetzt die EU-Holzhandelsverordnung (EU 995/2010). Diese legt verbindliche Vorschriften für Hersteller und Händler von Rohstoffen wie Holz, Kaffee, Rindfleisch und Soja fest, um den Verlust an biologischer Vielfalt und die Emissionen von Treibhausgasen zu verringern. Nach Artikel 1 der EUDR dürfen diese Produkte nur dann in der EU hergestellt und gehandelt werden, wenn sie sowohl den ökologischen als auch rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu berichten. Der Bericht muss Folgendes enthalten:
Die Sorgfaltspflicht verpflichtet Unternehmen, die Konformität ihrer Produkte und die Einhaltung der EUDR sicherzustellen. Sie müssen potenzielle Risiken nichtkonformer Produkte bewerten und gem. Artikel 10 EUDR geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. Die Risikoanalyse stellt dabei einen wesentlichen Bestandteil der Sorgfaltspflicht dar, die Unternehmen im Rahmen der EUDR umsetzen müssen. Zur Rückverfolgbarkeit sind Unternehmen verpflichtet, die Geolokalisierung der Grundstücke, sowie den Produktionszeitpunkt der relevanten Rohstoffe zu erfassen. Sie müssen die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen und die entsprechenden Informationen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.
Die EUDR gilt für eine Reihe von Rohstoffen und daraus hergestellten Produkten, darunter Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Kautschuk und Holz.
Über 800 Produktgruppen, die diese Rohstoffe enthalten, fallen unter die Verordnung. Eine vollständige Liste der betroffenen Produkte sowie ihrer Zollnummern ist in Anhang 1 der EUDR zu finden.
Die zuständigen Behörden überprüfen risikobasiert die abgegebenen Sorgfaltserklärungen. Abhängig vom Entwaldungsrisiko im Herkunftsland variiert der Kontrollumfang bis zu 9% der Lieferungen aus Hochrisikoländern, 3% aus Ländern mit einem Standardrisiko und 1% aus Niedrigrisikoländern. Die entsprechenden Kontrollen erfolgen meist noch vor der Zollfreigabe, können aber auch unterjährig unangekündigt stattfinden.
Bei Verstößen gegen die EUDR drohen Unternehmen Sanktionen, die bis zu 4% des jährlichen Gesamtumsatzes betragen können. Zu den Sanktionen können Geldbußen, die Beschlagnahmung von Waren, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen gehören und ein dauerhaftes Verbot des Handels mit den betreffenden Produkten auf dem EU-Markt.
Die EUDR markiert einen Wendepunkt in der EU-Handelspolitik und unterstreicht das Engagement für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ursprünglich für Ende 2024 geplant, wird sie voraussichtlich erst am 30.12.2025 wirksam. Für Unternehmen bedeutet dies eine Entlastung, da sie mehr Zeit haben, sich auf die Anforderungen vorzubereiten und Prozesse sinnvoll zu integrieren. Dennoch sollten diese die Frist nutzen, um Lieferanten einzubinden, innovative Lösungen zu entwickeln und ihre Position im nachhaltigen Markt zu stärken.
Langfristig könnte die EUDR weltweit als Modell für Regelungen zur Bekämpfung von Entwaldung dienen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Wettbewerbsvorteile in einem wachsenden nachhaltigen Markt.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen