Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Lohnabrechnung ist reines Informationsdokument
Baker Tilly berät CFL bei Containerschifferwerb
Strengere Regeln für Verlustverrechnung: BFH bestätigt enge Auslegung
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Was der Koalitionsvertrag für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Zentraler Bestandteil der CSRD ist die externe Prüfungspflicht von Nachhaltigkeitsinformationen. Mit dem neuen Prüfungsstandard ISSA 5000 schafft das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) nun ein verbindliches Rahmenwerk, das speziell auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zugeschnitten ist.
Der bisher genutzte Standard ISAE 3000 (Revised) war für freiwillige Prüfungen von nichtfinanziellen Informationen konzipiert, jedoch nicht spezifisch für Nachhaltigkeitsberichte. ISSA 5000 schließt genau diese Lücke. Der Standard bietet erstmalig ein einheitliches, prinzipienorientiertes Prüfungssystem, das sowohl Prüfungen mit begrenzter als auch hinreichender Sicherheit klar strukturiert.
Im Mittelpunkt des ISSA 5000 steht die Prüfung der sogenannten doppelten Wesentlichkeit. Diese betrachtet sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit – ein entscheidendes Kriterium für die Aussagekraft von Nachhaltigkeitsberichten.
Der ISSA 5000 enthält derzeit jedoch keine detaillierten Vorgaben hinsichtlich der spezifischen Anforderungen von CSRD, ESRS und der EU-Taxonomie-Verordnung. Um dem Risiko von Fehlbewertungen oder Greenwashing entgegenzuwirken, sind daher weitere EU-spezifische Anwendungshinweise und ergänzende Leitlinien zu erwarten.
Darüber hinaus könnte perspektivisch auch eine verstärkte Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern und spezialisierten Umweltgutachtern möglich sein, um die spezifischen Erfordernisse bei der Bewertung komplexer Umweltinformationen sicherzustellen.
Der ISSA 5000 bietet großes Potenzial, die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen weiter zu verbessern. Voraussetzung dafür sind jedoch ergänzende Konkretisierungen sowie ein intensiver Austausch zwischen Prüfern, Unternehmen und Regulierungsinstanzen. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen frühzeitig beachten und gezielt Kompetenzen aufbauen, um die Informationen in ihren Nachhaltigkeitsberichten transparent und nachprüfbar zu dokumentieren.
Der vollständige Beitrag ist in der aktuellen Ausgabe von DER BETRIEB, Heft 17 erschienen.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen