Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Gewerkschaft scheitert: Gericht lehnt Ausschluss aus Personalrat ab
Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
Änderung der Rechtsform des Zuwendungsempfängers: Förderung adé?
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
Pillar 2: Registrierungspflichten bei Mindestbesteuerung zum Ende des Jahres
BEG IV: Umfassende Änderungen bei Verrechnungspreisdokumentationen
Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Aufgeheizte Stimmung im Fernwärmemarkt – Rahmenbedingungen, Preismechanismen und Klagen
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly beruft zwölf neue Partner aus eigenen Reihen
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
Am 15. April 2024 hat die EU die Änderungsverordnungen zur Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft (vZWA) veröffentlicht. Mit der Einführung der vZWA soll Rechtssicherheit bei der Ermittlung des Zollwerts von eingeführten Waren geschaffen werden. Die veröffentlichten Verordnungen werden voraussichtlich am 1. Dezember 2027 in Kraft treten.
Die vZWA (COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2024/1071 und COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) 2024/1072 ) soll es Unternehmen in der Europäischen Union ermöglichen, vor einer Einfuhr verbindliche Auskünfte von der Zollverwaltung über den richtigen Zollwert der Einfuhrsendung zu erhalten. Die damit verbundene Rechtssicherheit in Fragen der Zollwertermittlung soll die Unternehmensplanung erleichtern und helfen, Fehler bei der Zollwertermittlung zu vermeiden.
Das dürfte insbesondere für Unternehmen interessant sein, die gleichartige, wiederkehrende Geschäftsvorfälle haben oder im Bereich komplexer Großprojekte tätig sind.
Das neue Instrument der verbindlichen Zollwertauskunft wird künftig die bestehenden Instrumente der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) ergänzen und EU-weit für Sicherheit bei der Anwendung der Zollwertvorschriften im Einzelfall sorgen.
Wird dies ein Meilenstein sein?
Nein, aber die vZWA wird ein weiteres Mittel zur Risikominderung in Zollangelegenheiten darstellen. Denn die Zollwertermittlung ist sehr komplex und bei Weitem nicht einfach. Mehrere Aspekte müssen korrekt berücksichtigt werden, wie z. B. die anwendbare Zollwertmethode, das richtige Verkaufsgeschäft und der Verkaufspreis, Hinzurechnungen wie bspw. Lizenzgebühren, Beistellungen, Transportkosten und so weiter. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Herausforderungen, wenn Intercompany-Preise zwischen verbundenen Unternehmen zur Anwendung gelangen sollen.
Rechtssicherheit ist also ein großes Plus für die Unternehmensplanung. Das neue Instrument wird dies unterstützen und solche Anträge verbindlich und erleichtern. Aber schon jetzt können Unternehmen eine unverbindliche Auskunft gemäß Art. 14 UZK beantragen, um eine verwaltungsrechtliche- aber nicht verbindliche - Einschätzung zu erhalten.
Aufgrund des hohen Abgaben- und Strafrisikos bei falschen Zollwerten, empfehlen wir Unternehmen bereits heute ihre Zollwertpraxis ggf. unter Einbindung externer Experten zu überprüfen.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen