Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Strengere Regeln für Verlustverrechnung: BFH bestätigt enge Auslegung
Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
Arbeits- und Sozialrecht: Das steht im neuen Koalitionsvertrag
§ 153 Abs. 4 AO – Neues Risiko oder Business as usual?
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Was der Koalitionsvertrag für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Am 15. April 2024 hat die EU die Änderungsverordnungen zur Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft (vZWA) veröffentlicht. Mit der Einführung der vZWA soll Rechtssicherheit bei der Ermittlung des Zollwerts von eingeführten Waren geschaffen werden. Die veröffentlichten Verordnungen werden voraussichtlich am 1. Dezember 2027 in Kraft treten.
Die vZWA (COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2024/1071 und COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) 2024/1072 ) soll es Unternehmen in der Europäischen Union ermöglichen, vor einer Einfuhr verbindliche Auskünfte von der Zollverwaltung über den richtigen Zollwert der Einfuhrsendung zu erhalten. Die damit verbundene Rechtssicherheit in Fragen der Zollwertermittlung soll die Unternehmensplanung erleichtern und helfen, Fehler bei der Zollwertermittlung zu vermeiden.
Das dürfte insbesondere für Unternehmen interessant sein, die gleichartige, wiederkehrende Geschäftsvorfälle haben oder im Bereich komplexer Großprojekte tätig sind.
Das neue Instrument der verbindlichen Zollwertauskunft wird künftig die bestehenden Instrumente der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) ergänzen und EU-weit für Sicherheit bei der Anwendung der Zollwertvorschriften im Einzelfall sorgen.
Wird dies ein Meilenstein sein?
Nein, aber die vZWA wird ein weiteres Mittel zur Risikominderung in Zollangelegenheiten darstellen. Denn die Zollwertermittlung ist sehr komplex und bei Weitem nicht einfach. Mehrere Aspekte müssen korrekt berücksichtigt werden, wie z. B. die anwendbare Zollwertmethode, das richtige Verkaufsgeschäft und der Verkaufspreis, Hinzurechnungen wie bspw. Lizenzgebühren, Beistellungen, Transportkosten und so weiter. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Herausforderungen, wenn Intercompany-Preise zwischen verbundenen Unternehmen zur Anwendung gelangen sollen.
Rechtssicherheit ist also ein großes Plus für die Unternehmensplanung. Das neue Instrument wird dies unterstützen und solche Anträge verbindlich und erleichtern. Aber schon jetzt können Unternehmen eine unverbindliche Auskunft gemäß Art. 14 UZK beantragen, um eine verwaltungsrechtliche- aber nicht verbindliche - Einschätzung zu erhalten.
Aufgrund des hohen Abgaben- und Strafrisikos bei falschen Zollwerten, empfehlen wir Unternehmen bereits heute ihre Zollwertpraxis ggf. unter Einbindung externer Experten zu überprüfen.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen