Audit
Erweiterung des APAS-Arbeitsprogramms 2022 um Aspekte zum Ukraine-Krieges
Die APAS hat ihr Arbeitsprogramm 2022 um den Abschnitt „Auswirkungen des Ukraine-Krieges“ erweitert. Dieser wird sich demnach in den Inspektionen mit den Risikoeinschätzungen der Praxen zu den Auswirkungen der Ukraine-Krise befassen und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen für deren Qualitätssicherungssysteme. Eine Befassung mit einzelnen Abschlussprüfungen, die besonderen Risiken aus dem Ukraine-Krieg ausgesetzt sind, - analog zum Vorgehen bei den Corona-Risiken - wird die APAS in Abhängigkeit von den Bilanzstichtagen der Unternehmen von öffentlichem Interesse sukzessive vornehmen.
Aufsichtsmitteilung: Bekanntmachung von Bilanzkontrollverfahren
Am 07.03.2022 gab die BaFin bekannt, dass sie ab sofort die Eröffnung von Anlassprüfungen wegen möglicher Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften sowie wesentliche Verfahrensschritte dieser Prüfungen veröffentlicht.
Die BaFin hat mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) am 01.01.2022 die Befugnis erhalten, die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Sie berichtet daher von nun an über Prüfungsanordnungen, denen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften zugrunde liegen (Anlassprüfungen, § 107 Abs. 1 Satz 6 Wertpapierhandelsgesetz – WpHG). Die Bekanntmachungen auf der BaFin-Website und im Bundesanzeiger nennen das betroffene Unternehmen und den Prüfungsgrund, ohne auf weitere Verfahrensdetails einzugehen.
Über reine Stichprobenprüfungen, denen kein konkreter Anlass zugrunde liegt, informiert die BaFin in der Regel nicht.
Die Aufsichtsmitteilung finden Sie hier.
IDW veröffentlicht Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges
Das IDW hat in einem fachlichen Hinweis Stellung zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung genommen. Grundsätzlich wird hier auf die Pflichten in der Berichterstattung unter Beachtung des Stichtagsprinzips eingegangen.
Den fachlichen Hinweis finden Sie beim IDW.
Änderungen an DRS 20 durch DRÄS 12
Am 11.02.2022 hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC den Deutschen Rechnungslegungs-Änderungsstandard Nr. 12 verabschiedet; am 07.03.2022 wurde dieser bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht. DRÄS 12 sieht geringfügige Änderungen am DRS 20 „Konzernlagebericht“ vor. Hintergrund sind zum einen die erweiterten Berichtspflichten in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des FüPoG II (Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) und zum anderen die Angabepflichten gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung.
Mehr dazu finden Sie hier.