A&A Telegram IFRS

  • 19.10.2022
  • Lesezeit 5 Minuten

Änderungen an IAS 12 und IFRS 17, IASB-Ergänzungen zu IFRS 16 und IDW-Update zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges.

EU Endorsement der Änderungen an IAS 12

Das EU-Parlament hat im August die Änderungen an IAS 12 verabschiedet, welche vom IASB im Mai 2021 vorgeschlagen wurden. Konkret wird hiermit der Ansatz für Steuerlatenzen untersagt, wenn die dazugehörige Transaktion zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls keine zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe bewirkt. Erstanwendung dieser Änderungen ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Die Verordnung der EU finden Sie hier.


EU Endorsement der Änderungen an IFRS 17

Das EU-Parlament hat im September die Änderungen an IFRS 17 verabschiedet, welche vom IASB im November 2021 vorgeschlagen wurden. Es geht hierbei um die Vergleichsinformationen, welche im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 17 zu liefern sind – speziell, wenn ein Unternehmen gleichzeitig IFRS 17 und IFRS 9 erstmalig anwendet.

Die Verordnung der EU finden Sie hier.


IASB veröffentlicht eng abgegrenzte Änderung an IFRS 16

Basierend auf einer Erwägung des IFRIC im März 2020 hat das IASB im Rahmen einer konsistenten Anwendung der Standards eine Ergänzung zum IFRS 16 veröffentlicht, der sich mit Sale und Leaseback beschäftigt. Konkret geht es um die Fragestellungen, wie die Leasingverbindlichkeit im Rahmen der Folgebilanzierung zu behandeln ist, speziell bei Modifikationen oder Neubewertungen.

Vorbehaltlich eines Endorsement durch die EU ist die Änderung ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.

Die Projektseite des IASB finden Sie hier.


IASB veröffentlicht Exposure Draft der IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen (SME)

Im September veröffentlichte der IASB seinen dritten Entwurf der IFRS for SME. Es gab im Vergleich zum vorhergehenden Entwurf hauptsächlich Anpassungen, resultierend aus Änderungen der bereits bestehenden IFRS (full scope). Der Entwurf wurde erneut mit 15 Fragen an die Anwender versehen, zu dessen Beantwortung bis zum 7. März 2023 gebeten wird.

Die Publikation des IASB finden Sie hier.


IASB veröffentlicht seine Arbeitsschwerpunkte für die kommenden vier Jahre Standardsetzung

Das IASB hat für die Jahre bis 2026 seine vorrangig zu bearbeitenden Themen und Problemstellungen bekannt gegeben. Es geht dabei um die allgemeinen Ziele, die Zugänglichkeit zu den IFRS zu erhöhen und die bereits bestehenden Projekte weiterhin effizient anzugehen. Als konkrete Fokusthemen wurden zusätzlich die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und der Themenbereich ESG definiert.

Die Publikation des IASB finden Sie hier.


IDW veröffentlicht einen neuen fachlichen Hinweis zu Finanzberichten zum oder nach dem 30.09.2022 im Angesicht der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung an den Energiemärkten, der steigenden Inflation sowie des Ukraine-Kriegs bestehen eine Vielzahl an Unsicherheiten für Unternehmen. Diese werden sich im IFRS Abschluss unter anderem auf die Prognosen und damit die Nutzungswerte wie auch die Fair-Values auswirken. Besondere Relevanz gewinnt es allerdings für das Thema Goodwill. Zusätzlich wird noch das Thema Risikovorsorge betrachtet, welches auch aktuell kritisch betrachtet werden muss.

Die Publikation des IDW finden Sie hier.


IDW veröffentlicht ein drittes Update des Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs
  • Es gibt Ergänzungen zu Finanzinstrumenten nach IFRS.
  • Weiterhin werden vertrags- und sanktionsrechtliche Aspekte gewürdigt.

Die Publikation des IDW finden Sie hier.


IASB Update Juli 2022
  • Diskutierte Themen, jedoch ohne Entscheidungen des Boards: Dynamisches Risikomanagement, Finanzinstrumente mit EK-Charakter, Angabeninitiative, Goodwill und Impairment sowie SPACs
  • Neues Projekt angekündigt: Das IASB hat auf Basis der Erkenntnisse im Post Implementation Review zu IFRS 9 - Klassifizierung und Bewertung ein neues Projekt angekündigt. Es soll die Themen Modifikationen und die Effektivzinsmethode behandeln.
  • Langfristige Verbindlichkeiten mit Kreditnebenbedingungen (Covenants): Vorläufige Entscheidung, dass der IAS 1 in Bezug auf langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants angepasst wird. Hierbei geht es um die Frage, ob diese nicht plötzlich durch Bruch der Coventants kurzfristig werden können. Die Änderungen des IAS 1 sollen ab Berichtsperioden wirksam werden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Das IASB Update finden Sie hier.


IFRS Interpretation Committee September 2022

Das IFRIC behandelte im September hauptsächlich Feedback zu bereits publizierten, vorläufigen, Entscheidungen. Diese wurden zu den folgenden Themen berücksichtigt und später ggf. eingearbeitet: IFRS 17 - Zahlungsströme in mehreren Währungen, SPACS - Bilanzierung von Warrants, IFRS 16 - Restrukturierungen und Verzichte bei Leasingverträgen.

Die Seite des IFRIC Updates finden Sie hier.


IASB Update September 2022
  • Diskutierte Themen, jedoch ohne Entscheidungen des Boards: Post Implementation Review IFRS 15 und der IASB Work Plan
  • Finanzinstrumente mit EK-Charakter: Vorläufige Entscheidung, eine Klarstellung im IAS 32 für die folgenden Themen aufzunehmen: Variabilität der Einlösung von Warrants, Erstansatz und Verhalten bei Einlösung. Zusätzlich wurde vorläufig beschlossen, dass geschriebene Put-Optionen und Forwards auf eigene EK Instrumente immer brutto ausgewiesen werden müssen.
  • Equity Methode: Vorläufige Klarstellung, dass bei einer statuswahrenden Veränderung des Investments in eine zum Equity Ansatz bilanzierte Gesellschaft jeweils zu zeigen ist, wie ein Kauf oder ein Verkauf dieses Anteils.
  • IFRS 9: Vorläufige Entscheidung, dass weitere Beispiele dem IFRS 9 hinzugefügt werden sollen, um das Prinzip des "Basic Lending" als Zahlungsstromkriterium weiter zu beschreiben. Dieses Zahlungsstromkriterium führe eben nicht zu einer Variabilität und damit nicht zu Risiko, welches nicht auf den Kreditnehmer zurückzuführen ist. Weiterhin gab es vorläufige Klarstellung zu Finanzinstrumenten mit Non-Recourse Eigenschaft.
  • Goodwill und Impairment: Vorläufige Entscheidung, die Angabepflichten im Anhang für Unternehmenszusammenschlüsse zu erweitern, um dem Abschlussleser ein besseres Bild zu bieten, wie der Konzern vom Unternehmenszusammenschluss profitieren kann. Diese Angaben gehen deutlich über aktuell geforderten Erwägungsgründe des IFRS 3.B64 hinaus und sollen einen weiteren strategischen Blick bieten.

 Das IASB Update finden Sie hier.

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Autoren dieses Artikels

Marco Brokemper

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Odile Benecke

Partner

Steuerberaterin

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