In welchen Branchen genau die Offenlegung und Anwendung der EU-Taxonomie bereits gut etabliert ist, wie viele taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten jeweils ausgewiesen werden und was dabei übliche Problemstellungen sind, erfahren Sie im nächsten Update. Wir teilen unsere Erkenntnisse mit Ihnen und halten Sie auf dem Laufenden. Unsere Analyse läuft weiter. Keep in touch. Stay informed.
Analyse der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten
- 28.04.2023
- Lesezeit 3 Minuten
Die Taxonomiefähigkeit gibt Auskunft über die Wesentlichkeit einer Wirtschaftsaktivität im Sinne der EU-Taxonomie. Diese wiederrum klassifiziert eine Wirtschaftstätigkeit als wesentlich, wenn damit eine positive oder negative Auswirkung auf die in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele verbunden ist.
Für das Berichtsjahr 2021 gaben rund 75 % der untersuchten Unternehmen an, einen wesentlichen Einfluss auf die ersten beiden Umweltziele der EU-Taxonomie aufzuweisen. Im Durchschnitt identifizieren 41 % der Unternehmen, die eine Fähigkeitsanalyse nach der EU-Taxonomie durchführen, 1 - 4 taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten. Das Maximum liegt bei 14 ausgewiesenen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten.
Aus unseren Gesprächen mit Unternehmen wissen wir, dass bereits die Identifikation der wesentlichen Wirtschaftsaktivitäten zu Problemen führen. Der Katalog der Wirtschaftstätigkeiten wird nur unzureichend oder sehr verkürzt analysiert und es wird sich nur auf Kernaktivitäten fokussiert. Daher ist die Aussagekraft im Moment sicherlich noch eingeschränkt. So enthielten 26% dieser Berichte keine konkrete Aussage darüber, um welche Wirtschaftsaktivitäten es sich gemäß EU-Taxonomie Klassifizierung explizit handelt.
Hinzu kommt, dass die Regularien der EU viel Interpretationsspielraum bieten und so oft Unklarheiten entstehen, die konkrete Stellungnahmen erschweren und besonders Unternehmen mit komplexen Tätigkeitsfeldern überfordern. Dies alles führt zu Vereinfachungen und Verallgemeinerung in der Analyse, die die Aussagekraft einschränken und spätestens in der Anwendung der technischen Bewertungskriterien zur Ermittlung der Taxonomie-Konformität erneut zu Komplikationen führt.
Die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie ist noch nicht final definiert. Die fehlenden Wirtschaftstätigkeiten für die letzten vier Umweltziele sind erst vor ca. 3 Wochen zur Diskussion veröffentlicht worden. Die Anforderungen sind daher für viele Unternehmen noch unklar und werden unzureichend angewandt. Die Analyse, Identifikation, das Reporting und das Management der Anforderungen wird von vielen Unternehmen noch nicht als Chance gesehen, sondern eher als administrative Last. Unternehmen stellen sich daher teilweise schlechter da, als sie es sind, womit sie ihre Wettbewerbsposition verschlechtern. Andere Unternehmen stellen sich besonders gut da und werden diese Aussage nach Durchführung der anspruchsvollen Konformitätsprüfung nicht mehr halten können.
Engagement und Investitionen in eine umfassende Berichterstattung dienen nicht nur der Aufschlüsselung von Potenzialen und Schwachstellen im Nachhaltigkeitsengagement für das Unternehmen selbst, sondern vor allem einer souveränen Außendarstellung am Kapitalmarkt. Unternehmen, die das nicht erkennen verpassen den Absprung.