Im Vorfeld der finalen Definition der Wirtschaftsaktivitäten für alle sechs Umweltziele haben wir uns die Nachhaltigkeits-, Geschäfts- und Lageberichte der Dax-, MDax- und SDax-Unternehmen für das Berichtsjahr 2021 einmal genauer angeschaut. Ausgabe eins unserer mehrteiligen Analyse beschäftigt sich mit der Erfüllung der Offenlegungspflicht der Unternehmen zur Taxonomiefähigkeit ihrer Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Rund 87 % der untersuchten 163 Finanzmarktteilnehmer führten laut eigenen Angaben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten durch und beziehen entweder in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht oder über ihren Finanzbericht Stellung zur Taxonomifähigkeit ihrer Unternehmung. Die übrigen 13 % der Unternehmen führten keine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten durch und stellen sich wie folgt zusammen:
Grundsätzlich sind in der ersten Phase der Offenlegung nicht alle Finanzmarktteilnehmer automatisch berichtspflichtig. Wie bei der finanziellen Berichtserstattung, müssen bestimmte Größenverhältnisse greifen, um in eine Berichtspflicht zu fallen. Entsprechend argumentieren 43 % der übrigen 13 % der Unternehmen aufgrund einer Mitarbeiteranzahl von weniger als 500 aus der Berichtspflicht für das Jahr 2021 zu fallen. Weitere 5 % der Unternehmen argumentieren mit einer Befreiung von der Berichtspflicht durch das Berichtswesen des Mutterkonzerns.
10 % der Unternehmen begründen ihre Missachtung der Offenlegungspflicht mit unklaren Kriterien, Definitionen oder fehlenden Berichtsstandards in der EU-Taxonomie. Diese Argumentation ist aufgrund der komplexen Taxonomie-Anforderungen vielleicht erstmal nachvollziehbar, jedoch bietet dies keine gesetzlich greifende Argumentation einer Befreiung der Berichtspflicht.
Des Weiteren kündigen 4 % der Unternehmen eine Offenlegung zur EU-Taxonomie erst für das Berichtsjahr 2022 an, obwohl diese bereits im Jahr 2021 berichtspflichtig sind. Grund seien interne Verzögerungen in der Vorbereitung auf das Berichtswesen.
Schlussendlich fehlt bei 38 % der Finanzmarkteilnehmer ohne Bericht jegliche Stellungnahme zur EU-Taxonomie, obwohl eine Berichtspflicht für diese Unternehmen besteht.
Der Marktüberblick zeigt, der Großteil der deutschen Finanzmarktteilnehmer erfüllen auf den ersten Blick ihre Offenlegungspflichten gegenüber der EU-Taxonomie für das Berichtsjahr 2021. Dennoch verbleibt ein Teil von Unternehmen, die ihre Schwierigkeiten mit der Offenlegung und der Anwendung der EU-Taxonomie haben, insbesondere aufgrund der Komplexität der Verordnung und der fehlenden internen Datenverfügbarkeit.
Doch was steckt hinter den Angaben zur Taxonomiefähigkeit? Geben Unternehmen KPIs an und wie viele Wirtschaftstätigkeiten werden im Schnitt identifiziert? Wurden bereits Konformitätsanalysen für 2021 durchgeführt und was verspricht der Blick in die Geschäftsberichte 2022?
Antworten auf diese Fragen und mehr finden Sie in unseren kommenden Ausgaben zu den EU-Taxonomie-Daten der Dax-, MDax- und SDax-Unternehmen für die Berichtsjahre 2021 und 2022. Wir teilen unsere Erkenntnisse mit Ihnen und halten Sie auf dem Laufenden.