Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist in Kraft und stellt Unternehmen vor Herausforderungen! Grundsätzlich hat das LkSG das verantwortungsvolle Management von Lieferketten im Hinblick auf soziale und ökologische Belange zum Ziel. Bereits seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Zum 1. Januar 2024 haben auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG umzusetzen. Auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sollten das LkSG kennen und beachten, da sie nicht selten als Lieferanten für betroffene Unternehmen agieren. Somit spüren auch kleine und mittlere Unternehmen mittelbar die Auswirkungen, die sich aus den Anforderungen des LkSG für unmittelbar betroffene Unternehmen ergeben.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie mehr über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und die daraus resultierenden Pflichten für Ihr Unternehmen. Sie erhalten Denkanstöße zu der Frage „Womit fange ich an?“ und „Wie mache ich weiter?“ Zentrales Element für das Aufsetzen eines nachhaltigen und gesetzeskonformen Lieferantenmanagements ist die Risikoanalyse gemäß § 5 LkSG. Ein weiterer sehr wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem LkSG-konformen Lieferantenmanagement ist das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG, für das es in der betrieblichen Praxis regelmäßig einer digitalen Lösung bedarf. Die Pflichten des Gesetzes für Ihr Unternehmen sollen nicht grenzenlos gelten. Das Prinzip der Angemessenheit und die damit verbundene Anforderung, Sorgfaltspflichten angemessen umzusetzen, ist ein Kernprinzip des LkSG. Unternehmen erhalten durch das Prinzip der Angemessenheit einen notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, etwa bei der Auswahl und Gestaltung von Maßnahmen oder dem Ressourcenaufwand. Die Beurteilung was dieser Angemessenheit entspricht, liegt bei der zuständigen Behörde. Wir werden Ihnen aufzeigen, welche Sichtweise das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hierbei in Aussicht stellt.
Im Online-Seminar teilen die Referenten erste Umsetzungserfahrungen mit Ihnen und stellen ihre Vorgehensweisen bei der Umsetzung dieser beiden Elemente vor, um die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG einhalten zu können.
Hierfür stellen Ihnen die Berater von Baker Tilly eine Methodik und sinnvolle Vorgehensweise im Rahmen einer Risikoanalyse nach dem LkSG vor. Im Anschluss daran präsentieren Ihnen die Experten von Creditreform Compliance Services GmbH die Einführung eines digitalen Beschwerdeverfahrens anhand der Lösung „CrefoSupply“ und gewähren dabei erste Einblicke anhand eines Demo-Zuganges.
Unsere Kooperationsveranstaltung von Baker Tilly und Creditreform ist für Sie kostenfrei. Sichern Sie sich zeitnah einen Platz und melden Sie sich an, um von der Kompetenz beider Unternehmen zu profitieren.
Mit nachhaltigen Grüßen
Dr. Ingo Bäcker
CIA, CRMA
Partner
Oliver Köster
Rechtsanwalt
Partner
Mirco Vedder
CIA, CFE, CRMA, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)
Director
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Informationen
Datum & Uhrzeit | Mittwoch, 17. Mai 2023, 9:00 bis 10:00 Uhr |
Ort | Online-Seminar |