Stellung von externen Datenschutzbeauftragten: Baker Tilly erweitert Services im Datenschutzrecht

  • 03.05.2022
  • Lesezeit 1 Minute

Baker Tilly baut seine datenschutzrechtliche Beratung weiter aus. Neben der umfassenden anwaltlichen Beratung zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen können Mandanten nun ab sofort auch die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen. Die interne oder externe Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist ab einer Unternehmensgröße von 20 MitarbeiterInnen verpflichtend. Um hier im vollen Umfang tätig werden zu können, wurde eigens die Baker Tilly Data Privacy GmbH als neuer Bestandteil Baker Tillys gegründet. 

Zudem soll das Service-Angebot im Bereich Datenschutzrecht schon bald um die Durchführung von Datenschutz-Zertifizierungen erweitert werden, mit der Unternehmen die Einhaltung aller relevanten Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung von Daten nachweisen können.

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Autor dieses Artikels

Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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