"ViDA mal nichts" – EU-Richtlinienentwurf zu „VAT in the digital age“ vorerst gescheitert  

  • 22.05.2024
  • Lesezeit 3 Minuten

In der vergangenen Woche haben die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU (ECOFIN) über den am 08.05.2024 zuletzt überarbeiteten Richtlinienentwurf zur „Mehrwertsteuer-Regelungen für das digitale Zeitalter“ abgestimmt. Dabei konnte die benötigte Einstimmigkeit nicht erzielt werden. Bedenken gab es zur Verschärfung der Regelungen für die Plattformwirtschaft, sodass letztendlich Estland gegen die Richtlinie stimmte. 

Im Gegensatz dazu haben die übrigen beiden Säulen des Pakets bereits weitgehende Zustimmung gefunden. Sowohl im Bereich elektronische Rechnungsstellung und digitales Reporting als auch im Bereich der einheitlichen EU-weiten MwSt-Registrierung sind somit inhaltlich keine weitreichenden Anpassungen des Entwurfes zu erwarten, auch wenn die Zeitpunkte der Einführung der einzelnen Maßnahmen sich weiter nach hinten verschieben könnten. 

Die nächste ECOFIN-Sitzung findet am 21.06.2024 statt. Belgien möchte bis dorthin einen neuen Kompromissvorschlag ausarbeiten, um die Richtlinie möglichst noch innerhalb der belgischen Ratspräsidentschaft Ende Juni verabschieden zu können. 

Hintergrund
Mit der ViDA-Initiative (VAT in the digital age) hat die EU-Kommission am 08.12.2022 ein Maßnahmenpaket entworfen, um Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen, das Mehrwertsteuersystem weiter zu harmonisieren und die Digitalisierung auf Behörden- und Unternehmensebene voranzutreiben. Das Paket besteht aus drei Säulen: 

  1. Einführung eines transaktionsbasierten digitalen Meldewesens und verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für business-to-business (B2B) Transaktionen zwischen EU-Mitgliedstaaten, 
  2. Verschärfung der Vorschriften im Bereich der Plattformwirtschaft, insbesondere für Plattform-Betreiber im Bereich der kurzfristigen Beherbergung (z.B. Airbnb) und der Personenbeförderung (z.B. Uber), 
  3. Vereinfachung und Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems, vor allem durch Schaffung einer einheitlichen EU-weiten MwSt-Registrierung.

Die Einführung der Maßnahmen sollte ursprünglich schrittweise im Jahr 2025 erfolgen. Das digitale Meldewesen sollte ab 2028 implementiert werden. Im aktuellen, nunmehr abgelehnten, Richtlinienentwurf waren die Termine bereits auf Juli 2027 für die Säulen der Plattformwirtschaft und einheitlichen MwSt-Registrierung bzw. auf frühestens 2030 für die Säule des digitalen Meldewesens und elektronischen Rechnungsstellung verschoben worden. Es bleibt abzuwarten, ob es für bestimmte Bereiche zu einer weiteren Verzögerung im geplanten Kompromissvorschlag kommen wird. 

Auch ohne Regelung auf EU-Ebene werden Maßnahmen zur Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems bereits von einigen Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt. So sind in Spanien, Ungarn, Frankreich, Italien, und Polen bereits Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2G und B2B Geschäfte und/oder zu transaktionsbasierten Meldesystemen beschlossen oder bereits eingeführt. Auch Deutschland ist mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 22.03.2024 und der darin enthaltenen Implementierung der verpflichtenden elektronischen Rechnung für inländische B2B Geschäfte einen wichtigen Schritt in Richtung eines digitalen Mehrwertsteuersystems gegangen. Es zeichnet sich daher auch bereits ohne verpflichtende Vorgaben seitens der EU ein Trend zu einem höheren Grad an Digitalisierung ab. 

Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den national und EU-weit anstehenden Neuregelungen auseinanderzusetzen. Wie gut Ihr Unternehmen auf die Änderungen vorbereitet ist und wie Sie Ihre Prozesse bestmöglich überprüfen und anpassen, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen. 

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Autoren dieses Artikels

Marion Fetzer

Partner, Head of Indirect Tax

Steuerberaterin

Thorsten Went

Partner Indirect Tax, Head of Digitalisation Tax

Steuerberater

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