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Trilog-Verhandlungen, Entwürfe der Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) der EFRAG und Veröffentlichung von IFRS S1 und S2
Mit der Einigung auf einen gestaffelten Anwendungszeitpunkt zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 1. Januar 2026 steht das vorläufige Ergebnis der Trilog-Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Außerdem stellt die EFRAG die ESRS Entwürfe der Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) zur Konsultation und der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Entwürfe seiner Nachhaltigkeitsstandards und begleitende Dokumente zur Kommentierung veröffentlicht. Die Möglichkeit, die Entwürfe zu kommentieren, besteht bis zum 8. August 2022 bzw. bis zum 29. Juli 2022.
Am 21. Juni 2022 konnten sich Vertreter des Rates der EU und des Europäischen Parlaments über die konkrete Ausgestaltung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorläufig einigen. Demnach fallen in den Anwendungsbereich alle im Sinne des HGB großen Gesellschaften sowie sämtliche kapitalmarktorientierten Unternehmen, einschließlich ihrer Tochterunternehmen. Ebenfalls sind auch nicht europäische Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, sofern ihr Nettoumsatz („net turnover“) EUR 150 Millionen oder mehr beträgt und sie mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung in der EU haben. An der Prüfungspflicht des Nachhaltigkeitsberichts wurde festgehalten, wobei die Möglichkeit besteht, den Nachhaltigkeitsbericht durch Wirtschaftsprüfer oder akkreditieren „Zertifizierer“ prüfen zu lassen. Die Einigung sieht einen gestaffelten Anwendungszeitpunkt vor:
1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits gegenwärtig der CSR-Richtlinie unterliegen (Berichterstattung 2025 für 2024er-Zahlen) 1. Januar 2025 für Unternehmen, die gegenwärtig nicht CSR-Richtlinie unterliegen (Berichterstattung 2026 für 2025er-Zahlen) 1. Januar 2026 für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie bestimmte Versicherungsunternehmen (Berichterstattung 2027 für 2026er-Zahlen). Die Veröffentlichung des finalen Richtlinientextes und damit die abschließende Klärung noch offener Fragen steht noch aus. Der vorläufigen Vereinbarung müssen nun noch der Rat der EU und das Europäische Parlament offiziell zustimmen.
Der im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten gebilligte Stand kann hier eingesehen werden.
Die EFRAG stellt die ESRS-Entwürfe (wir berichteten im letzten Newsletter) der EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) zur Konsultation. Die Möglichkeit, die Entwürfe zu kommentieren, besteht bis zum 8. August 2022. Die ESRS-Entwürfe und die Online-Umfrage können hier eingesehen werden.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Entwürfe seiner Nachhaltigkeitsstandards und begleitende Dokumente zur Kommentierung veröffentlicht:
Eine deutsche Übersetzung der sog. Snapshots, welche die Standards zusammenfassen, ist auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht.
Zu beiden Entwürfen kann bis zum 29. Juli 2022 Stellung genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die EFRAG hat nunmehr die zugehörigen Basis for Conclusions zu den ESRS-Entwürfen der PTF-ESRS veröffentlicht.
Diese ergänzen zwar die entsprechenden Entwürfe, sind aber nicht als deren Bestandteil anzusehen, sondern stellen Hintergrundinformation über die Entwicklung der Entwürfe dar. Inhalte der Basis for Conclusions sind bspw. Überlegungen der PTF-ESRS im Rahmen der Entwicklung und Verweise auf andere Standardsetzungsinitiativen oder Vorschriften, die bei der Entwicklung des vorgeschlagenen Inhalts der Entwürfe verwendet wurden.
Weiter Informationen finden Sie hier.
Die Vereinten Nationen verabschiedeten 2015 die sog. Agenda 2030 mit insgesamt 17 globalen Zielen für eine bessere Zukunft, welche ökonomische, ökologische und soziale Aspekte umfasst. Ein aktualisierter Leitfaden der GRI soll Unternehmen dabei nun unterstützen, zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung beizutragen, indem sie die GRI-Standards verwenden. Der Leitfaden ordnet die Angaben, die nach den Standards zu machen sind, jedem der durch die UN festgelegten Zielen zu, wodurch die Messung, Verfolgung und Kommunikation des Fortschritts in Bezug auf die Erreichung der globalen Ziele vereinfacht wird. Eine aktualisierte Version von „Linking the SDGs and the GRI Standards“ ist seit Ende Mai 2022 hier verfügbar.
Christian P. Roos
Partner
Wirtschaftsprüfer
Thorsten Lorenzen
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