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EU-Kommission zu den ESRS, IAASB-Entwurf eines Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und IDW zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzsektor
Mit unserem A&A Telegram CSR-Reporting haben wir für Sie wieder die wichtigsten News und Entwicklungen rund um die nichtfinanzielle Berichterstattung zusammengestellt.
Für Ihre Fragen rund um das Thema nichtfinanzielle Berichterstattung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihr Baker Tilly A&A Team
Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission die aus ihrer Sicht finalen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) in Form eines delegierten Rechtsaktes veröffentlicht (hier). Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erleichterungen wurden weitgehend übernommen:
● Zusätzliche zeitliche Streckung der erstmaligen Angabe besonders herausfordernder Informationen („phasing-in“) ● Deutliche Ausweitung des Wesentlichkeitsvorbehaltes einzelner Angabepflichten ● Umwandlung von Pflichtangaben in freiwillige Angaben
Im Baker Tilly Newsroom findet sich zudem ein Betrag aus dem Sustainability Competence Center hierzu.Die ESRS sind über die Seite der EU-Kommission in deutscher Sprache verfügbar. Am 18. September 2023 hat das DRSC potenzielle Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS zusammengetragen. Die Veröffentlichungen erfolgt durch das BMJ hier.
Am 2. August 2023 hat der IAASB den Entwurf des ISSA 5000: General Requirements for Sustainability Assurance Engagements veröffentlicht. Der ISSA 5000 ist für die Prüfung sämtlicher Nachhaltigkeitsinformationen unabhängig von dem zugrundeliegenden Rahmenwerk vorgesehen. Der Standard gilt für Aufträge zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit als auch einer hinreichenden Sicherheit.Gemäß der WPK „gehen Europäische Berufsverbände davon aus, dass der ISSA 5000 nach seiner Verabschiedung von der Europäischen Kommission als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD angenommen werden wird“. Mit der vorgezogenen Konsultation soll die Verabschiedung des finalen Standards bis Herbst 2024 erfolgen.
Keine Finalisierung und Verabschiedung der Ende November 2022 veröffentlichten Entwürfe zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung
● IDW EPS 990 (11.2022) die Prüfung mit hinreichender Sicherheit ● IDW EPS 991 (11.2022) die Prüfung mit begrenzter Sicherheit
Da sich der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer derzeit mitten in der Umstellung auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) befindet, hat das IDW entschieden, die Standardentwürfe nicht zu finalisieren. So wird dem Berufsstand keine Anwendungspflicht auferlegt, welche nur für ein Jahr Gültigkeit hätte. Der Hauptfachausschuss des IDW hat eine Anwendungsempfehlung für die Entwürfe ausgesprochen (siehe Pressemeldung hier).
Das IDW hat am 6. September 2023 auf ihrer Homepage zwei Aktualisierung veröffentlicht.
● der Fragen und Antworten zur EU-Offenlegungsverordnung und ● des IDW Praxishinweis 2/2021 mit Hilfestellungen und praktische Hinweisen zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach der Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung.
Die Dokumente können Sie hier einsehen.
Der IDW-Bankenfachausschuss (BFA), der IDW Fachausschuss Investment (FAIN) und der IDW Versicherungsfachausschuss (VFA) haben sich mit der Einhaltung des Mindestschutzes nach Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung in Bezug auf die eigenen Wirtschaftsaktivitäten von Finanzunternehmen beschäftigt. Die Ergebnisse dieser Diskussionen finden sich hier über den Mitgliederbereich des IDW.
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