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In den künftig nach CSRD zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichten sind auch Angaben über die Einbeziehung nachhaltigkeitsbezogener Leistungen in die Vergütungssysteme für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zu machen. Eine aktuelle Analyse zeigt, ob und wie ausgewählte SDAX-Unternehmen den künftig geforderten Angabepflichten zur Organvergütung in ihren Vergütungsberichten bereits nachkommen.
Bisherige Anforderungen
Große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen seit 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung beziehungsweise einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht erstellen. Die bisherigen handelsrechtlichen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen keine explizite Pflicht zur Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Anreizsystemen vor. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsberichte in Übereinstimmung mit den GRI-Standards (Global Reporting Initiative) erstellt haben, mussten allerdings gem. GRI 2.19 Angaben zur Vergütungspolitik und gem. GRI 2.20 Angaben zum Verfahren zur Festlegung der Vergütung machen.
Künftige Anforderungen nach CSRD und ESRS
Die Gestaltung der Organvergütung gilt als ein wichtiges Anreizinstrument, um das Management in eine gewünschte (Nachhaltigkeits-)Strategie zu lenken. Die CSRD enthält zwar keine Vorgaben, ob und wie ESG-Faktoren bei der Gestaltung der Organvergütung zu berücksichtigen sind. Es wird aber mit der CSRD gefordert, in den künftigen Nachhaltigkeitsberichten Angaben über die Einbeziehung nachhaltigkeitsbezogener Leistungen in die Anreizsysteme, respektive die Vergütungssysteme für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane zu machen. Insbesondere in ESRS 2.27-29 (GOV-3) wird diese Angabepflicht konkretisiert.
Umsetzung in deutschen Unternehmen
Im Rahmen einer Analyse, die die künftigen Anforderungen gem. CSRD/ESRS mit der aktuellen Berichtspraxis in Deutschland vergleicht, wurden die Vergütungsberichte von 43 SDAX-Unternehmen mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse untersucht. Von 70 Unternehmen im SDAX mit Stand zum 31.12.2023 wurden 27 aufgrund bestimmter Ausschlusskriterien wie Sektorzugehörigkeit oder abweichende Geschäftsjahre nicht berücksichtigt. Die Untersuchung der aktuellen Praxis der Berichterstattung über die Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in die Organvergütungssysteme zeigt ein heterogenes Bild. Während der Großteil der Unternehmen bereits ESG-Faktoren in ihre Vergütungssysteme integriert hat, befinden sich andere noch in einem frühen Stadium der Umsetzung oder haben bisher keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
Handlungsempfehlungen und Ausblick
Angaben zur Einbeziehung nachhaltigkeitsbezogener Leistungen in die Vergütungssysteme von Vorständen und Aufsichtsräten sind künftig nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern auch eine Chance, Unternehmen zukunftssicher zu machen. Die Untersuchung zeigt, dass es bereits gute Ansätze gibt, viele Unternehmen aber noch vor erheblichen Herausforderungen stehen. Die CSRD und die ESRS setzen klare Standards, die es den Unternehmen ermöglichen, ihre Berichtspraxis zu verbessern und einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Transformation zu leisten. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Konkretisierung von nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in den Vergütungssystemen zu erwarten.
Der vollständige Beitrag ist in DER BETRIEB, H. 37/2024 erschienen.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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