Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission die aus ihrer Sicht finalen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) in Form eines delegierten Rechtsaktes veröffentlicht (hier).
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erleichterungen wurden weitgehend übernommen:
● Zusätzliche zeitliche Streckung der erstmaligen Angabe besonders herausfordernder Informationen („phasing-in“)
● Deutliche Ausweitung des Wesentlichkeitsvorbehaltes einzelner Angabepflichten
● Umwandlung von Pflichtangaben in freiwillige Angaben
Im Baker Tilly Newsroom findet sich zudem ein Betrag aus dem Sustainability Competence Center hierzu.Die ESRS sind über die Seite der EU-Kommission in deutscher Sprache verfügbar. Am 18. September 2023 hat das DRSC potenzielle Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS zusammengetragen. Die Veröffentlichungen erfolgt durch das BMJ hier.