Ab dem Geschäftsjahr 2022 geht das Zusammenführen von Nachhaltigkeit und Finanzberichterstattung nun noch einen Schritt weiter. Was bisher auf freiwilliger Basis beruhte, ist nun Pflicht geworden. Die Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen sollen ab jetzt auf Taxonomiekonformität untersucht werden (Alignment).
Dies bedeutet, dass die Aktivitäten über die Zuordnung zu einem Umweltziel hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Dabei dürfen die anderen fünf Umweltziele nicht negativ beeinflusst und es muss ein Minimum an sozialen Standards eingehalten werden. 2021 führten bereits elf Unternehmen aus Dax, MDax und SDax, die taxonomiefähige Aktivitäten identifiziert haben, auch eine Konformitätsanalyse durch (siehe untere Grafik).
Mit zunehmender Bedeutung der EU-Taxonomie und CSRD, sind es gerade diese Kriterien der Taxonomiefähigkeit und -konformität, die künftig über Kreditvergaben entscheiden können. Wie bereits in vorherigen Updates erläutert, konzentriert sich die EU-Taxonomie überwiegend auf Aktivitäten mit hohem CO2-Verbrauch.
So kann es passieren, dass Unternehmen mit derzeitig 0% Taxonomiefähigkeit/-Konformität voreilig als umweltschädlich bezeichnet werden, obwohl deren Agieren am Markt keinen oder gar einen positiven Effekt auf die Umwelt hat. Als Konsequenz und zu Lasten der Unternehmen erschwert dieser falsch vermittelte Eindruck so mögliche Förderungen und den Zugang zu positiven Finanzmitteln.
Bevor wir jedoch unser Augenmerk auf die Taxonomie-Berichterstattung des Jahres 2022 richten, haben wir in unserer Summary 2021 noch einmal die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst: