Regelung zum Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt verlängert
Mit dem Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 989) wird der bis zum 31. Mai 2021 befristete hundertprozentige Lohnsteuereinbehalt für Reeder um weitere sechs Jahre verlängert.
Damit wird die Möglichkeit zum vollständigen Einbehalt der Lohnsteuer für Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben nach § 41a Abs. 4 EStG bis zum 31. Mai 2027 ausgeweitet.
Zudem wird der Lohnsteuereinbehalt aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr länger auf die deutsche Flagge beschränkt, sondern auf EU/EWR-Flaggen ausgeweitet. Die Anwendung der Neuregelung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.