Bundestagswahl 2021 – steuerpolitische Positionen in den Wahlprogrammen der Parteien
Am 26. September 2021 wird der neue Bundestag gewählt und damit auch die entscheidenden Weichen für die künftige Steuerpolitik der nächsten Legislaturperiode gestellt. Vieles hängt davon ab, welche Koalition sich nach der Wahl bilden wird und welche Kompromisse dazu eingegangen werden müssen. Die steuerpolitischen Positionen der Parteien liegen teilweise weit auseinander und der Druck auf den Haushalt hat sich durch die Corona-Pandemie dramatisch verschärft. Somit stellt sich vor allem die Frage, ob nun mit massiven Steuererhöhungen zu rechnen ist oder die Parteien auf die Erholungskräfte des Marktes und künftiges Wachstum setzen, um den fiskalischen Bedarf des Staates zu decken. Welche Rolle wird Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb spielen, der in den letzten Jahren vor allen durch die OECD, wie der BEPS-Initiative oder Initiative zur globalen Mindeststeuer geprägt war?
Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die Wahlprogramme der Parteien verschaffen, ohne dass damit ein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Unsere Betrachtung stellt dabei lediglich einen neutralen Baustein für die politische Meinungsbildung dar, gibt Fakten aus den jeweiligen Parteiprogrammen wider und ist keineswegs als Wahlempfehlung zu sehen. Die vollständigen Wahlprogramme können im Internet – u. a. hier – abgerufen werden.
Die Betrachtung beschäftigt sich mit den Positionen der momentan im Bundestag vertretenen Parteien zu den Themen Vermögenssteuer und Vermögensabgabe, Steuerprogression/Tarifreform/Solidaritätszuschlag/Freibeträge, Unternehmenssteuerreform, Gewerbesteuer, Energiesteuer und Förderung energetischer Maßnahmen, internationale Steuervermeidung und internationaler Steuerwettbewerb, Umsatzsteuerrecht, Arbeitnehmerbesteuerung, Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Finanztransaktionssteuer sowie Erbschaftsteuer.
Vermögenssteuer und Vermögensabgabe
Die zweifellos wichtigste steuerpolitische Frage ist die, ob die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden soll und/oder sogar eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden soll. Die Positionen der Parteien dazu sind klar.
Den tiefsten Einschnitt hält hier das Wahlprogramm der Linken bereit. Es wird die Einführung einer progressiv gestaffelten Vermögensabgabe zwischen 10 und 30 % für Nettovermögen über 2 Mio. Euro gefordert, die in 20 Jahren zahlbar sein soll. Für Betriebsvermögen soll ein Freibetrag von 5 Mio. Euro gewährt werden.
Im Parteiprogramm der SPD wird die Vermögensabgabe nicht thematisiert, obwohl die Parteivorsitzende Esken diese mehrfach angesprochen hat. Ebenso wenig enthält das Parteiprogramm der Grünen, der CDU/CSU und der AfD dazu eine Aussage. Eine klare Absage zur Vermögensabgabe ist dem Wahlprogramm der FDP zu entnehmen.
Verfassungsrechtlich hat es ohnehin der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten aus April 2020 offengelassen, ob „zu diesem frühen Zeitpunkt“ eine coronabedingte Vermögensabgabe verfassungsgemäß ist. Grundsätzlich zulässig ist die Vermögensabgabe zwar, was sich aus Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG ergibt. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Einführung, wie „Einmaligkeit“ und „besonderer, außerordentlicher Finanzbedarf des Staates“ außerordentlich umstritten.
Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer hat deutlich mehr Befürworter. Die SPD fordert die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer mit einem Steuersatz von 1 % für „sehr hohe Vermögen“ unter Gewährung hoher persönlicher Freibeträge und Verschonung von Betriebsgrundlagen. Stellt man sich den Fall einer natürlichen Person, die Wohnungen vermietet, die nicht zum Betriebsvermögen gehören und die Wohnungen erst kürzlich zu hohen Anschaffungskosten erworben hat, so ist diese Belastung enorm. Es ist nicht ungewöhnlich, dass solche Wohnungen in Bezug auf den Kaufpreis mit einer Nettorendite von 2 bis 3 % vermietet werden; in Ballungsräumen sogar weniger. Würde man hier verkehrswertnahe Bemessungsgrundlagen einführen, so würde eine Belastung mit 1 % Vermögenssteuer der Belastung mit einer Einkommensteuer von 30 bis 50 % entsprechen. M.a.W.: Die derzeitige Steuerbelastung auf derlei Immobilien würde wirtschaftlich verdoppelt und die „Nachsteuerrendite“ tendiert in solchen Fällen unter Berücksichtigung von Vermögensteuern und Einkommensteuern gegen null.
Die Grünen fordern ebenfalls eine Vermögenssteuer von 1 % für Vermögen für Nettovermögen oberhalb von 2 Mio. Euro pro Person unter Berücksichtigung für Begünstigungen für Betriebsvermögen.
Die Linke wollen eine Vermögenssteuer von 5 % für Vermögen oberhalb 1 Mio. Euro mit einem Freibetrag von 5 Mio. Euro für Unternehmen und betriebsnotwendiges Vermögen einführen. Ein Eingriff in die Vermögenssubstanz dürfte damit unvermeidlich verbunden sein.
Eine Ablehnung der Wiedereinführung der Vermögenssteuer findet sich in den Wahlprogrammen der CDU/CSU, der FDP und der AfD.
Steuerprogression/Tarifreform/Solidaritätszuschlag/Freibeträge
Die CDU/CSU fordert eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen und die regelmäßige Anpassung des Steuertarifs an die allgemeine Preisentwicklung zum Ausgleich der kalten Progression. Für Unternehmen soll die Thesaurierungsbegünstigung verbessert werden und die Steuerlast für im Betrieb verbleibende Mittel soll auf 25 % gedeckelt werden. Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise für alle abgeschafft werden.
Die FDP strebt eine Absenkung der Unternehmenssteuerlast auf den OECD-Durchschnitt von 25 % an. Der Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif soll abgeschafft werden und es soll ein leistungsgerechter „Chancentarif“ in drei Schritten von 2022 bis 2024 eingeführt werden. Der Spitzensteuersatz soll erst ab einem Einkommen von 90.000/180.000 gelten. Der Steuertarif einschließlich Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen soll an die allgemeine Gehaltsentwicklung angepasst werden. Der Solidaritätszuschlag soll komplett abgeschafft werden.
Die SPD möchte eine Entlastung für kleinere und mittlere Einkommen und eine höhere Belastung für die „oberen 5 %“. Der Einkommensteuersatz soll um 3 Prozent für den zu versteuernden Einkommensteil über 250.000 Euro (bzw. 500.000 Euro bei Verheirateten) erhöht werden. Der Solidaritätszuschlag für Spitzenverdiener soll beibehalten werden.
Die Grünen wollen die Erhöhung des Grundfreibetrags zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen und eine moderate Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 % ab einem Einkommen von 100.000 Euro (bzw. 200.000 Euro für Verheiratete) und auf 48 % ab 250.000 (bzw. 500.000 bei Verheirateten).
Die Linke fordert eine Steuerfreiheit für zu versteuernde Einkommen unter 14.400 Euro und eine stärkere Belastung höherer Einkommen (ab 70.000 Euro 53 %, ab 260.533 Euro 60 %, ab 1 Mio. Euro 75 %). Der Solidaritätszuschlag soll für hohe Einkommen beibehalten werden und zu einem Solidarpakt III umgebaut werden.
Die AfD möchte eine automatische gesetzgeberische Dynamisierung der Anpassung des Steuertarifs an die Inflation. Der Solidaritätszuschlag soll komplett abgeschafft werden.
Unternehmenssteuerreform
Im Folgenden werden nur die Positionen der Parteien erwähnt, die im Wahlprogramm ausdrücklich genannt werden. Der nachfolgende Aufbau der Darstellung orientiert sich nicht an der Systematik des Steuerrechts, sondern an den wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen.
Reformen mit kurzfristig wirkenden Liquiditätsverbesserungen
Die CDU/CSU sieht hier folgendes Maßnahmenpaket vor:
- Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und Verbesserung der Abschreibungsregeln für digitale Zukunftstechnologien;
- Ausweitungen der Verlustverrechnung durch deutliche Erhöhung der Höchstbetragsgrenzen bei Verlustvortrag und Verlustrücktrag
Die FDP beabsichtigt einzuführen:
- eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen durch Verstetigung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und eine Verkürzung der Abschreibungsdauer für digitale Güter auf max. 3 Jahre;
- die Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung bei GwG;
- eine negative Gewinnsteuer als Liquiditätssoforthilfe und
- eine deutlich erweiterte Verlustverrechnung (Verlustvor- und –rücktrag).
Die Grünen streben an:
- attraktive zeitlich begrenzte Abschreibungsbedingungen;
- die Förderung von Investitionen in Klimaschutztechnologien durch degressive Abschreibung und
- eine Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags.
Forschungsförderung ohne Lenkungswirkung im Bereich der Forschung
Die CDU/CSU sieht in ihrem Wahlprogramm vor:
- Die Verdoppelung der Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 8 Mio. Euro und
- die Prüfung eines Modells für preferred equity.
Die FDP möchte die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital verbessern.
Die AfD strebt allgemein eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen im Inland an.
Forschungsförderung mit Lenkungswirkung im Bereich der Forschung
Die Grünen wollen
- die steuerliche Forschungsförderung für KMU Klimaschutztechnologien erhöhen;
- die zeitlich befristete degressive Afa von Investitionen und
- ein umfassendes Forschungs- und Förderprogramm für die ökologische Transformation der Automobilindustrie.
Die SPD unterstützt
- den Ausbau von Förderprogrammen im Umwelt-; Klima- und Ressourcenschutz und
- sieht Fördergelder für Open Science und Wissenschaftskommunikation vor.
Die Linke fordert
- den Ausbau der Forschung im Bereich der Elektromobilität und
- die Förderung der Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft.
Start-ups
Die CDU/CSU will den Abbau steuerlicher und administrativer Hürden für Niederlassungen großer Venture-Capital Fonds und die Besteuerung von Start-ups erst, wenn daraus Gewinn erzielt werden.
Die SPD unterstützt One-Stop-Agenturen für Gründer und will einen erleichterten Zugang zu Kapital durch Projektförderung und öffentliche Fonds für Wagniskapital. Eine spezifische steuerliche Förderung ist nicht zu erkennen.
Die Grünen und die FDP streben zwar die Unterstützung von Start-ups durch verschiedene Maßnahmen an; eine spezifisch steuerliche Förderung ist allerdings nicht erkennbar.
Gewerbesteuer
Im Bereich der Gewerbesteuer gehen die Reformvorschläge besonders weit auseinander.
Auf einen Ausbau der Gewerbesteuer in eine allgemeine Gemeindewirtschaftssteuer unter Einbeziehung von Freiberuflern und Selbstständigen mit ausgeweiteter Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Anhebung des Freibetrags auf 30.000 Euro läuft das Wahlprogramm der Linke hinaus.
Die FDP will einen Ersatz der Gewerbesteuer durch eine kommunale Zuschlagsteuer auf Körperschaft- und Einkommensteuer mit einem eigenen Hebesatzrecht für die Kommunen.
Die CDU/CSU will eine Verbesserung der Anrechnung der Gewerbesteuer und die AfD strebt den Wegfall der Gewerbesteuer im Rahmen eines Steuerreformkonzeptes an, das sich auf die Einkommen- und Umsatzsteuer fokussiert.
Energiesteuer und Förderung energetischer Maßnahmen
Die CDU/CSU fordert die Abschaffung der EEG-Umlage zur Stromverbilligung; die Steuerförderung von Gebäudesanierungen und eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen im Klimaschutz.
Die SPD ist für die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025, weitere soziale Ausgleichsmaßnahmen für die CO2-Bepreisung und eine direkte Investitionsförderung von klimaschonenden Technologien.
Die Grünen gehen hier am weitesten und wollen große Lenkungswirkungen erzeugen. So soll eine CO2-Bremse für alle Gesetze eingeführt werden, die u.a. eine Belohnung klimaschonenden Verhaltens durch die Steuergesetzgebung vorsieht. Der CO2-Preis soll ab 2023 auf 60 Euro pro Tonne erhöht werden; die EEG-Umlage soll gesenkt werden und ein Energiegeld für Bürger eingeführt werden; Investitionszuschüsse und degressive Abschreibungen zur Förderung von Investitionen in klimaneutrale Industrietechnologien gewährt werden.
Die Linke will die Finanzierung erneuerbaren Energien nur noch über den Bundeshaushalt und nicht durch eine EEG-Umlage und eine Senkung der Stromsteuer für private Verbraucher.
Die FDP strebt einen weltweit einheitlichen CO2-Preis, die Abschaffung der EEG-Umlage und die Absenkung der Stromsteuer auf den niedrigsten Satz in der EU an.
Die AfD fordert die Abschaffung jeglicher Form der CO2-Bepreisung.
Internationale Steuervermeidung und internationaler Steuerwettbewerb
Mindeststeuer/Digitalkonzerne/Bemessungsgrundlage
Die SPD unterstützt internationale Verhandlungen zur Einführung einer EU-weiten Mindestbesteuerung und eine faire Besteuerung von Digitalunternehmen. Diese Wahlaussage ist etwas unvollständig. Hinter dem Vorschlag steht die OECD-Initiative zur Neuregelung der globalen Besteuerung, der sog. „GloBE-Proposal“, die maßgeblich von Vertretern des BMF unterstützt wird. Geregelt wird in dem GloBE-Proposal eine Neuaufteilung des globalen Gewinns von Konzernen generell und nicht nur der Digitalkonzerne nach einer pauschalisierten Gewinnaufteilung in drei Stufen. Begünstigt werden im Vergleich zum Status quo die Marktstaaten, sodass Deutschland als Exportnation Steuersubstrat verlieren dürfte. Diese Nichtbeschränkung auf Digitalkonzerne dürfte auch der Grund sein, weshalb die USA unter der Biden Administration den GloBE-Proposal der OECD unterstützt. Als sog. Backstop dient die Mindestbesteuerung, die daneben den internationalen Steuerwettbewerb der Staaten begrenzen soll (siehe hierzu unseren Beitrag vom 9. Juni 2021).
Ebenso setzt sich die CDU/CSU für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Begünstigend für die Wirtschaft würde sich die weitere Forderung, nämlich nach der Reduzierung der Niedrigsteuergrenzen im Außensteuerrecht, auswirken. Dies war von der Wirtschaft gefordert worden, da die Hinzurechnungsbesteuerung bei Niedrigsteuergrenzen über 15 % (=KSt-Tarif) wegen der Nichtanrechenbarkeit der Hinzurechnungssteuer auf die Gewerbesteuer zur Überbesteuerung führen kann.
Die Grünen möchten mittelfristig einen EU-weiten Mindeststeuersatz von 25 % ohne Ausnahme für Unternehmen und eine einheitliche Bemessungsgrundlage und eine Besteuerung von Digitalkonzernen in Ländern.
Die FDP unterstützen den Einsatz einer globalen Mindeststeuer, wenn dies im Einvernehmen mit den USA erfolgt und die Einführung einer EU-einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.
Die Linke fordert einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen mit breiter, einheitlicher Bemessungsgrundlage und eine Besteuerung von Digitalkonzernen in Ländern, in denen sie wirtschaftlich aktiv sind.
Die AfD fordert die alleinige nationale Kompetenz aller Mitgliedstaaten bei der Steuererhebung.
Anzeigepflichten und Dokumentationsverpflichtungen
Die SPD fordert ein öffentliches „Country by Country Reporting“ zur Eindämmung der Steuervermeidung und eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen, wie sie auch schon bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besteht.
Die Forderungen der Grünen stimmen damit überein.
Die Linke fordert vollständige Transparenz durch länderweise Offenlegung von Wertschöpfungen, Umsätzen, Gewinnen und Steuerzahlungen transnationaler Konzerne
Steuerwettlauf der Staaten untereinander
Die Vorschläge der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen gehen in dieselbe Richtung. Den schädlichen Steuerwettbewerb beabsichtigen alle Parteien einzudämmen; lediglich im Parteiprogramm der AfD findet sich dazu keine Aussage. Unterschiede bestehen hier im Detail, die jedoch gewichtig sind:
- Die CDU/CSU will hier eine abgestimmte internationale Kooperation (OECD-Ebene; EU-weite einheitliche Bemessungsgrundlage).
- Die SPD möchte darüber hinaus den Aufbau von globalen Steuerkoordinationsstellen der UN und der OECD im Kampf gegen Steuerverkürzung unterstützen. Dazu ist anzumerken, dass es eine Koordinationsstelle in London bereits gibt (die sog. JITSIC). Diese Koordinationsstelle hat sich in der Praxis aber wegen der bestehenden Informationsaustauschgrenzen in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen bisher wohl noch nicht bewährt hat. In der EU soll das Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen aufgehoben werden und das Steuerdumping beendet werden.
- Die Vorschläge der Grünen entsprechen denen der SPD; diese möchten zusätzlich die Zins- und Lizenzschranke verschärfen.
- Die Linke möchte Steueroasen austrocknen; alle Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten kündigen; 50 % Quellensteuern auf alle in nicht kooperative Staaten und die Abschaffung von Steuerbefreiungen für ins Ausland abfließende Konzerngewinne.
- Die FDP will neben der Unterstützung der OECD und G20-Ebene bei den Arbeiten an einer fairen Besteuerung einen transparenten Steuerwettbewerb auf Basis vergleichbarer Zahlen in der EU.
Steuervermeidung
Alle Parteien, bis auf die AfD, die dazu keine Aussage im Wahlprogramm enthält, wollen gegen Steuerschlupflöcher, aggressive Steuergestaltung und Steuerhinterziehung vorgehen.
Die Linke will ferner verstärkt gegen Banken, Wirtschaftsprüfer und Kanzleien vorgehen.
Die FDP möchte eine weltweite Harmonisierung und ist gegen nationale Alleingänge.
Umsatzsteuerrecht
Von Forderungen von Tarifermäßigungen (z.B. AfD und Linke für Arzneimittel und Produkte für Kinder; die Linke darüber hinaus für arbeitsintensives Handwerk und Produkte für Kinder) finden sich wenig Aussagen in den Wahlprogrammen. Die FDP möchte, dass 1 % des Steueraufkommens in Bildung investiert wird.
Arbeitnehmerbesteuerung
Die CDU fordert die Ausweitung steuerfreier Sachzuwendungen an Arbeitnehmer.
Die FDP fordert eine Erhöhung der Homeoffice-Pauschale; die steuerfreie Nutzung von gestellter Büroausstattung und einen Steuerfreibetrag von 1.000 Euro für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung und für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.
Die Linke fordert eine Wiedereinführung von Steuerfreibeträgen für Abfindungen und eine Ersetzung der Entfernungspauschale durch ein Mobilitätsgeld pro Entfernungskilometer.
Immobilienbesteuerung
Die CDU/CSU unterstützt eine Ausdehnung der Steuerförderung der Gebäudesanierung für vermietete Immobilien; die Begünstigung gewerblicher Investitionen, die der Energieeffizienz und CO2-Reduzierung dienen, durch schnellere Abschreibungen. Bei der Grunderwerbsteuer sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, beim erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 100.000 Euro pro Kind zu gewähren.
Die SPD möchte die 10-Jahresspekulationsfrist bei nicht selbst genutzten Immobilien abschaffen und anstelle dessen die Einführung eines (fristenunabhängigen) Planungswertausgleichs. Hinter dieser Forderung könnte die Idee der Wertabschöpfung der Gewinne stehen, die z.B. aus dem Ausweis als Bauland resultieren.
Die Grünen wollen den Ländern die Möglichkeit eröffnen, die Grunderwerbsteuer z.B. für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und für private Käufer zu senken.
Die Linke will umfassend reformieren. Die steuerliche Förderung von Immobilien soll an Mietobergrenzen gekoppelt sein; Gewinne sollen verpflichtend reinvestiert werden und es sollen Mitbestimmungsrechte der Mieter eingeführt werden; Immobilienverkäufe und Spekulationen sollen stärker besteuert werden, private Immobilienverkäufe sollen generell besteuert werden.
Die FDP möchte die lineare AfA für Wohnungsbauinvestitionen von 2 % auf 3 % anheben und bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von 500.000 Euro für natürliche Personen bei Erwerb selbst genutzten Wohneigentums.
Die AFD fordert Sonderabschreibungen für eigengenutzte Immobilien und die Abschaffung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien.
Einkommensteuer
Die CDU/CSU will den Sparer-Freibetrag und die Arbeitnehmerzulage erhöhen, das Ehegattensplitting beibehalten, einen Einstieg in ein Kindersplitting, den Kinderfreibetrag anheben und haushaltsnahe Dienstleistungen besser steuerlich fördern.
Die SPD will das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen ändern, bestehende Ehen können das neue Recht wählen, ein existenzsichernde Kindergeld einführen, das nach dem Familieneinkommen gestaffelt ist (Basisgeld 250 Euro Höchstbetrag mindestens doppelt so hoch und Bündelung bisheriger Leistungen, Verbesserung der Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen und einkommensunabhängige Steuerminderung durch förderwürdige Aufwendungen).
Die Grünen streben an, das Ehegattensplitting durch individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag bei neu geschlossenen Ehen (Wahlrecht für Bestandsehen), Abschaffung der Steuerklasse V und Entlastung des Zweitverdieners bei der Lohnsteuer durch das Faktorverfahren; Zusammenfassung der Kinderförderung in einer neuen Kindergrundsicherung.
Die Linke will das Splittingverfahren abschaffen und durch ein familienfreundliches, das Existenzminimum sichernde Modell ersetzen; das Kindergeld soll auf 328 Euro erhöht werden zzgl. altersgestaffeltem Zuschlag von bis zu 302 Euro. Darüber hinaus soll die Abgeltungssteuer abgeschafft werden und eine progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften eingeführt werden. Ferner soll die Abgeltungssteuer abgeschafft werden.
Die FDP will das Splittingverfahren beibehalten, ein Kinderchancengeld einführen, Kinder- und Auszubildendenfreibeträge anheben, Freibeträge für Alleinerziehende anheben, verbesserte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten und die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen verbessern. Der Sparer-Freibetrag soll auf 1.000 Euro angehoben werden und eine Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von drei Jahren auf private Veräußerungsgewinne wird gefordert.
Die AfD will ein steuerliches Familiensplitting einführen, den Kinderfreibetrag anheben und die volle Absetzbarkeit kinderbezogener Ausgaben.
Finanztransaktionssteuer
Die CDU/CSU setzt sich für die Einführung ein, wenn sie weder Kleinanleger noch die private Altersvorsorge belastet.
Die SPD und die Grünen fordern die Einführung möglichst im Einklang mit den europäischen Partnern.
Die Linke möchte die Finanztransaktionssteuer mit einem Steuersatz von 0,1 % auf jede Transaktion.
Erbschaftsteuer
Die CDU/CSU ist gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und will Entlastungen bei Unternehmensübergaben überprüfen.
Die SPD will große Betriebsvermögen nicht überprivilegieren und will anstelle dessen eine Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung; ebenso soll eine Mindestbesteuerung für vermögenshaltende Familienstiftungen eingeführt werden.
Die FDP will keine weiteren Verschärfungen und die Administrierbarkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer überprüfen.
Die AfD will die Abschaffung der Erbschaftsteuer und die Linke will Privilegien für Betriebsvermögen abschaffen und hohe Erbschaften stärker besteuern.